willkommen an Bord
Willkommen in unserem Team! Wir sind begeistert, Sie bei uns zu haben und freuen uns darauf, dieses Abenteuer gemeinsam zu beginnen.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie benötigen, um den Onboarding-Prozess, auch Check-in genannt, abzuschließen.
Hier finden Sie ausführliche Anweisungen, wie Sie Ihre persönlichen Dokumente bei der Personalabteilung abgeben, wichtige Unternehmensanwendungen herunterladen und Dokumente unterschreiben können.
Wir empfehlen Ihnen, sie sorgfältig zu lesen und alles vorzubereiten, was Sie für einen optimalen Start bei uns benötigen.
Vergewissern Sie sich vor dem Einchecken, dass Sie den Personalbogen ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen an das HR-Team übergeben haben.
- Kopie des Reisepasses und/oder der Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
- Kopie der Bank-/Postkarte (IBAN-Nr.)
- Kopie der Krankenkasse/Krankenkarte (Vorder- und Rückseite)
- Kopie der AHV-Karte (falls vorhanden)
- Kopie der aktuellen Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite, Original ist bei der Ankunft abzugeben)
FÜR DEN CHECK-IN ERFORDERLICHE DOKUMENTE
In diesem Abschnitt finden Sie Einzelheiten zu den Dokumenten, die Sie während des Onboarding-Prozesses vorlegen müssen:
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Dokumente bereithalten, um den Prozess zu erleichtern.
GENEHMIGUNGEN
Ausweis G: Um das Verfahren abschließen zu können, muss jeder Arbeitnehmer, der im Besitz eines Ausweises G ist, Folgendes bei sich haben:
- Original Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate).
- Echtheitserklärung (dieses Dokument muss bei der Kantonspolizei eingeholt werden, bevor man sich in der Firma meldet).
Wochengrenzgänger müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft bei der Gemeinde anmelden
Ausweis L: Inhaber eines Ausweises L müssen Folgendes bei sich haben:
Was bei der Ankunft zu tun ist:
- Melden Sie sich innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft bei der Gemeinde an.
- Eröffnen Sie ein Bankkonto.
Bitte beachten Sie:
- Für die Bewilligungen G und L ist es unerlässlich, die Ankunft in der Wohnsitzgemeinde innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft sowie die Abreise am Ende der Saison zu melden.
- Für die Bewilligungen B und C muss sich der Arbeitnehmer direkt an das Migrationsamt wenden, um Anträge, Änderungen oder Verlängerungen einzureichen
Wir bieten mehrere Zimmer für das Personal in komfortablen Einrichtungen.
Haus al Pascolo:
Adressen : Via Ferrera 89, 6612 Ascona
Haus al Segnale :
Adressen: Via Segnale 51, 6612 Ascona
Abgangsmeldung
Was Sie tun müssen:
Benachrichtigen Sie die Wohngemeinde:
Vor Ihrer Abreise müssen Sie die Wohngemeinde offiziell über Ihre Abreise informieren. Dies muss innerhalb von 8 Tagen vor der Abreise geschehen.
Erforderliche Unterlagen für die Meldung:
Formular für die Abmeldung, das bei der Gemeindeverwaltung abgeholt oder angefordert werden kann.
Bitte beachten Sie:
Auch Wochengrenzgänger müssen sich bei der Gemeinde melden und ihre Abreise am Ende ihres Vertrags oder ihrer Arbeitssaison mitteilen.
Erforderliche Dokumente für den Abschluss einer Versicherung:
Kopie des Arbeitsvertrags
Kopie der Ankunftsanzeige der Wohnsitzgemeinde
Kopie des Genehmigungsantrags
Kopie des Personalausweises
Kopie des Mietvertrags
ABREISE INS AUSLAND
Einen Monat vor der Abreise schreiben und senden Sie die Abmeldung mit folgenden Unterlagen:
Abreiseformular, ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde
Um Ihnen bei der Auswahl der besten Krankenkasse zu helfen, stellen wir Ihnen eine Kontaktperson zur Verfügung, mit der Sie weitere Informationen besprechen und erhalten können.
Kosten; Beratung und administrative Arbeiten bei Ankunft und Abreise ; 50 CHF
Kontakt
+41 79 50275 84 Da Silva Antonio Doma consulenze SA
Weitere Informationen erhalten Sie unter domasa.ch
htts://domasa.ch/sudinoi.htm